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Aufgaben

Der Kirchenvorstand leitet die evangelische Kirchengemeinde. Er trifft nahezu alle Entscheidungen, sowohl personeller als auch sachlicher Art im Rahmen des Haushaltes der Kirchengemeinde. Da es zur Hauptaufgabe des Kirchenvorstandes gehört, die Gemeinde zu leiten, beschäftigen sich die Kirchengemeinde-Vertreter vor allem mit der Frage, welche Aufgaben in der Gemeinde wahrgenommen werden sollen und können und wie dies geschehen kann.

Dabei ist der Kirchenvorstand natürlich auf das Engagement möglichst vieler Gemeindeglieder, ihre Kompetenz, Kreativität und ihre Ideen angewiesen. Darüber hinaus entsendet der Kirchenvorstand Vertreter aus der Gemeinde zu unterschiedlichen kommunalen Arbeitskreisen.

Alle sechs Jahre wählen die evangelischen Gemeindeglieder einer Kirchengemeinde den Kirchenvorstand. Neben den gewählten und berufenen Vertretern gehören auch die Pfarrer/innen zum Kirchenvorstand.

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